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Beglaubigungen, Legalisationen und Urkundenüberprüfungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Beglaubigungen
Die deutsche Botschaft Conakry führt Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften in diversen Angelegenheiten durch. Bitte beachten Sie, dass für die Abgabe der entsprechenden Unterlagen ein Termin über das elektronische Terminbuchungssystem zu vereinbaren ist.
Übersetzungen
In Guinea sind keine zertifizierten Übersetzer ansässig. Übersetzungen von guineischen Dokumenten in die deutsche Sprache werden ersatzweise von den Deutschlehrern durchgeführt. Eine unverbindliche Liste der Deutschlehrer stellt Ihnen die Botschaft nachfolgend zur Verfügung.
Die Botschaft kann anschließend die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen.
Beglaubigungen sind stets kostenpflichtig.
Legalisierung
Die Legalisation von guineischen Personenstandsurkunden wurde mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt, da in Guinea die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden bis auf weiteres nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist gefälscht, verfälscht oder inhaltlich unrichtig.
Ersatzweise werden die entsprechende Urkunden, sofern erforderlich, vertrauensanwaltlich auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Solche Überprüfungen können im Rahmen von Visumsverfahren sowie in Amtshilfe für deutsche Behörden durchgeführt werden.
Urkundenüberprüfung in Amtshilfe
Innerdeutschen Behörden und Gerichten steht es grundsätzlich frei, guineische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung als echt zu betrachten und deren Inhalt zu vertrauen.
Sollte eine Überprüfung der Urkunden benötigt werden, so kann die Behörde oder das Gericht die Botschaft im Wege der Amtshilfe darum ersuchen.
Für die Überprüfung beauftragt die Botschaft Vertrauensanwält:innen, die bei den jeweiligen Registerämtern oder Gerichten Nachforschungen anstellen. Auf Grundlage dieser Recherchen entscheidet die Botschaft darüber, ob die formelle Echtheit und inhaltliche Richtigkeit der Urkunden bestätigt werden kann.
Achtung: Nur Behörden und Gerichte können die Botschaft um Überprüfung von Urkunden bitten. Anfragen von Privatpersonen werden nicht bearbeitet.
Verfahrenshinweise
Bitte richten Sie Ihr Amtshilfeersuchen an:
Deutsche Botschaft Conakry
Rechts- u. Konsularreferat
Kurstraße 36
10117 Berlin
Die Benutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amts ist für deutsche Behörden und Gerichte kostenlos.
Folgende Punkte sollen Sie in Ihrem Ersuchen aufführen:
- Ihr Aktenzeichen
- Was soll überprüft werden? (bspw. formelle Echtheit und inhaltliche Richtigkeit, konkrete Fragestellung etc.)
- Kostenübernahmeerklärung der entstehenden Auslagen (s.u.)
- Eine E-Mailadresse, unter der ein:e zuständige:r Bearbeiter:in erreichbar ist (Andernfalls wird der Eingang Ihres Schreibens nicht bestätigt.)
Bitte fügen Sie Ihrem Ersuchen folgende Dokumente bei:
- Die zu überprüfenden Urkunden (Originale und je gut lesbaren Kopien)
- Ausgefüllter Fragebogen, unterschrieben von Urkundeninhaber:in oder rechtl. Vertreter:in (der Fragebogen ist von der ersuchenden Behörde über die Mailadresse „rk-info@cona.diplo.de“ anzufordern)
- 2 Lichtbilder d. Urkundeninhaber:in (Bitte Vor- und Nachname auf Rückseite vermerken)
- Lichtbilder und Telefonnummern der Referenzperson/en
- Anfahrtsskizzen in französischer Sprache zum derzeitigen Wohnsitz des Urkundeninhabers, Familienangehörige, Verwandte, Betreuer usw.
- Soweit Zweifel am vorehelichen Personenstand des Urkundeninhabers bestehen, benötigt die Botschaft noch zusätzlich Anfahrtsskizzen zum derzeitigen/letzten Wohnsitz des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten des Urkundeninhabers und ggf. Familienangehörigen oder Verwandten
- Soweit Zweifel am vorehelichen Personenstand des Urkundeninhabers bestehen, benötigt die Botschaft noch zusätzlich Anfahrtsskizzen zum derzeitigen/letzten Wohnsitz des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten des Urkundeninhabers und ggf. Familienangehörigen oder Verwandten
Die Kosten für die Überprüfung der Urkunden einer Person unterscheiden sich je nach Region, in der die Überprüfung stattfinden soll. Sie belaufen sich für eine Person auf:
Region | Stadt | Preis |
Conakry | Conakry | 1.700.000 GNF |
Coyah, Dubréka | Coyah, Dubréka | 2.000.000 GNF |
Küstenregion | Forécariyah, Kindia, Boffa, Fria, Boké Telimélé, Gaoual, Sangarédi, Kamsar, Koundara | 4.000.000 GNF |
Mittelguinea | Labé, Mamou, Pita, Dalaba, Lelouma, Tougué, Mali, Koubia | 5.000.000 GNF |
Oberguinea | Kankan, Faranah, Siguiri, Mandiana, Kérouané, Kouroussa, Dabola, Dinguiraye | 6.000.000 GNF |
Waldguinea | N´Zérékoré, Kissidougou, Guéckedou, Macenta, Beyla, Youmou, Lola | 6.500.000 GNF |
Für die Überprüfung der Urkunden weiterer Personen im gleichen Vorgang werden zusätzlich je 500.000 GNF fällig.
Verfahren und Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller Dokumente und der erforderlichen Kostenübernahmeerklärung beauftragt die Botschaft einen Vertrauensanwalt mit der Verifizierung der Urkunden. Die Verfahrensdauer variiert je nach Entfernung von der Hauptstadt Conakry.
Überprüfungen in der Hauptstadtregion können erfahrungsgemäß nach drei Monaten zum Abschluss gebracht werden, inhaltliche Recherchen im Südosten Guineas benötigen nicht selten über sechs Monate.
Es wird um Verständnis gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird.
Inländische Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts nutzen.