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Beglaubigungen / Legalisationen (auch Urkundenüberprüfungen)

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel


Die deutsche Botschaft Conakry führt Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften in diversen Angelegenheiten durch. Bitte beachten Sie, dass für die Abgabe der entsprechenden Unterlagen ein Termin über das elektronische Terminbuchungssystem zu vereinbaren ist.

In Guinea sind keine zertifizierten Übersetzer ansässig. Übersetzungen von guineischen Dokumenten in die deutsche Sprache werden ersatzweise von den Deutschlehrern durchgeführt. Eine unverbindliche Liste der Deutschlehrer stellt Ihnen die Botschaft nachfolgend zur Verfügung.

Die Botschaft kann anschließend die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass Kopiebeglaubigungen, Bestätigungen der Richtigkeit und Unterschriftsbeglaubigungen für Studenten (die ein Studium in Deutschland anstreben) kostenfrei durchgeführt werden.
Im Übrigen sind Beglaubigungen stets kostenpflichtig.

Informationen zur Eröffnung von Sperrkonten in Deutschland können Sie der folgenden Seite entnehmen: Bankkontoeröffnung

Die Legalisation von guineischen Personenstandsurkunden wurde mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt, da in Guinea die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden bis auf weiteres nicht gegeben sind (ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist gefälscht, verfälscht oder inhaltlich unrichtig). Ersatzweise werden die entsprechende Urkunden, sofern erforderlich, vertrauensanwaltlich auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Solche Überprüfungen können im Rahmen von Visumsverfahren sowie in Amtshilfe für deutsche Behörden durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Urkundenüberprüfungen im Amtshilfeverfahren können Sie dem folgenden Merkblatt entnehmen.

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