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Schengen-Visa
Schengen Visum © Auswärtiges Amt
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa (Kurzaufenthalte von einer Dauer bis zu 90 Tagen).
Mit einem Schengenvisum können Sie in alle Staaten des Schengenraums reisen. Der Aufenthalt darf insgesamt maximal 90 Tage dauern. Das Visum muss zwingend bei der Botschaft des Landes, in welchem Ihr Hauptreiseziel liegt, beantragt werden. Deutschland ist Ihr Hauptreiseziel, wenn Sie sich während Ihres Aufenthalts im Schengenraum am längsten in Deutschland aufhalten oder Sie z.B. einen Geschäftstermin (Hauptreisezweck) in Deutschland wahrnehmen.
Haben Sie vor für einen kurzen Aufenthalt nach Portugal, Griechenland oder Malta zu reisen und wohnen Sie in Guinea? Dann können Sie Ihren Antrag für ein Schengenvisum ebenfalls bei uns beantragen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen und Verfahren wie für die Beantragung eines Visums für Deutschland.
Sie müssen den Antrag selbst stellen. Dies ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Abflugdatum möglich.
Wie läuft das Visumverfahren ab?
Das Visumverfahren und die vorzulegenden Unterlagen unterscheiden sich je nach geplantem Aufenthaltszweck. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen für Ihr Reisevorhaben
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen - vor allem nicht vor Antragsstellung! Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie die vollständigen Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Wichtiger Hinweis für guineische Staatsangehörige
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1733 von 10. Juli 2026 hat der Rat der Europäischen Union für Antragstellerinnen und Antragsteller mit guineischer Staatsangehörigkeit gemäß Art. 25a Abs. 5 lit. a Visakodex die vorübergehende Aussetzung der Anwendung einiger Bestimmungen des Visakodex beschlossen. Das bedeutet für die Antragstellung und -bearbeitung:
- Antragsunterlagen müssen von allen Antragstellerinnen und Antragstellern vollständig vorgelegt werden (siehe Listen der erforderlichen Unterlagen auf den nachfolgenden Seiten)
- Inhaber und Inhaberinnen von Diplomaten- und Dienstpässen müssen die Visumsgebühr entrichten
- Die Entscheidung über Visumsanträge erfolgt erst 45 Tag nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen. Bitte berücksichtigen Sie diese Frist bei Ihrer Reiseplanung und reichen Ihren Antrag mit ausreichend Vorlauf bei der Botschaft ein.
- Visa werden ausschließlich mit einfacher Einreise erteilt, die Gültigkeitsdauer der Visa entspricht der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Mehrjahresvisa werden nicht erteilt.
Ausnahmen von den o.g. Bestimmungen gelten für folgende Personengruppen:
- Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen, Staatsangehörigen der EWR-Staaten oder der Schweiz
- Familienangehörige von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31.12.2020) von ihrem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht bereits Gebrauch gemacht haben (vgl. § 16 FreizügG/EU) und vom Austrittsabkommen Vereinigtes Königreich – EU erfasst sind
- Personen, die Visa zur Teilnahme an Treffen oder Konferenzen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen in einem Mitgliedsstaat der EU beantragen