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Schengen-Visa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa (Kurzaufenthalte von einer Dauer bis zu 90 Tagen).

Mit einem Schengenvisum können Sie in alle Staaten des Schengenraums reisen. Der Aufenthalt darf insgesamt maximal 90 Tage dauern. Das Visum muss zwingend bei der Botschaft des Landes, in welchem Ihr Hauptreiseziel liegt, beantragt werden. Deutschland ist Ihr Hauptreiseziel, wenn Sie sich während Ihres Aufenthalts im Schengenraum am längsten in Deutschland aufhalten oder Sie z.B. einen Geschäftstermin (Hauptreisezweck) in Deutschland wahrnehmen.

Haben Sie vor für einen kurzen Aufenthalt nach Portugal, Griechenland oder Malta zu reisen und wohnen Sie in Guinea? Dann können Sie Ihren Antrag für ein Schengenvisum ebenfalls bei uns beantragen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen und Verfahren wie für die Beantragung eines Visums für Deutschland.

Sie müssen den Antrag selbst stellen. Dies ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Abflugdatum möglich. Wir raten dazu, den Antrag mindestens 4 Wochen vor Ihrer Reise einzureichen.

Wie läuft das Visumverfahren ab?

Das Visumverfahren und die vorzulegenden Unterlagen unterscheiden sich je nach geplantem Aufenthaltszweck. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen für Ihr Reisevorhaben

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen - vor allem nicht vor Antragsstellung! Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie die vollständigen Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

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