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Ehegattennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten

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Hier finden Sie Informationen zum Nachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten.
Terminvergabe
Die Terminvergabe für die Beantragung eines Visums zum Nachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten erfolgt über eine Warteliste. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, registrieren Sie sich bitte über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft auf der Termin-Warteliste „Familiennachzug“.
Die Botschaft vergibt regelmäßig in chronologischer Reihenfolge Termine für die Antragstellung. Die genauen Daten des Termin werden ca. 2 Wochen vor dem Termin mitgeteilt.
Die Wartezeit auf einen Termin beträgt zum jetzigen Zeitpunkt über ein Jahr.
Sachstandsanfragen zum Stand einer Registrierung werden nicht beantwortet!
Den Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Erforderliche Unterlagen
Stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig in der unten genannten Reihenfolge zusammen. Bitte machen Sie auch alle notwendigen - gut lesbaren - Kopien oder Scans. Fotografien von Unterlagen werden nicht akzeptiert. Unvollständige Antragsunterlagen oder unlesbare Kopien verzögern die Antragsbearbeitung erheblich.
Dokument |
Anzahl und Form |
Antragsformular |
1x Original |
Gültiger Reisepass |
1x Original 1x Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
Gebühren für die Bearbeitung | |
Ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund | 1x Original |
Geburtsurkunde oder Nachbeurkundungsurteil der Geburt und Beischreibung |
1x Original 2x Kopien |
Heiratsurkunde oder Nachbeurkundungsurteil der Heirat und Beischreibung |
1x Original 2x Kopien |
Ggf. Scheidungsurteil einer früheren Ehe der antragstellenden Person |
1x Original und 2x Kopie bei einem guineischem Urteil 1x Kopie bei Urteil aus einem anderen Land |
Für antragstellende Personen ohne guineische Staatsangehörigkeit: gültige Aufenthaltserlaubnis für Guinea |
1x Original 1x Kopie |
Deutsch-Sprachzertifikat A1, ausgestellt vom Goethe-Institut, nicht älter als ein Jahr |
1x Original 1x Kopie |
Reisepass des in Deutschland lebenden Ehegatten | 1x Kopie der Lichtbildseite und allen Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
Bei deutschem Ehegatten Personalausweis des Ehegatten, bei ausländischem Ehegatten Aufenthaltstitel des Ehegatten | 1x Kopie der Vorder- und Rückseite |
Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten (nicht älter als 6 Monate) |
1x Original 1x Kopie |
Ggf. Scheidungsurteil einer früheren Ehe des in Deutschland lebenden Ehegatten |
1x Original und 2x Kopie bei einem guineischem Urteil 1x Kopie bei Urteil aus einem anderen Land |
Die Botschaft behält es sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nach der Antragstellung bekommen Sie Ihren Reisepass wieder ausgehändigt. Alle anderen Unterlagen - auch die Originale der Urkunden - verbleiben bis zur Entscheidung über Ihren Antrag in der Botschaft.
Gebühren
Für einen Visumsantrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig. Diese Gebühr muss bei Antragstellung bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zum jeweils gültigen Wechselkurs bezahlt werden.
Anträge von Ehegatten von deutschen oder anderen EU-Staatsangehörigen sind gebührenfrei.
Ggf. werden zusätzlich Gebühren für die Urkundenüberprüfung guineischer Personenstandsurkunden fällig. Diese Gebühren werden nicht bei Antragstellung erhoben. Sollte eine Urkundenüberprüfung notwendig sein, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Höhe der Gebühren informiert.
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebseite.
Nachforderungen von Unterlagen
Wenn Sie von der Botschaft aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen, Bitte sammeln Sie alle nachgeforderten Unterlagen und geben diese in einem Umschlag innerhalb der gesetzten Frist in der Botschaft ab. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag Ihren vollständigen Namen und die 5-stellige Visumantragsnummer, mit dem wir die Unterlagen zweifelsfrei zuordnen können. Die Visumantragsnummer finden Sie auf dem Kassenzettel, den Sie bei Antragstellung erhalten.
Die Abgabe der Unterlagen ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.
Bitte geben Sie unaufgefordert keine Unterlagen in der Botschaft ab!
Urkundenüberprüfung
Da das guineische Urkundenwesen sehr unzuverlässig ist, ist in der Regel für guineische Urkunden eine Urkundenüberprüfung notwendig. Dabei werden die eingereichten Urkunden auf Ihre formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dafür werden weitere Gebühren fällig. Wie hoch diese Gebühren sind hängt vom Einzelfall ab. Die Botschaft informiert Sie sobald die Urkundenüberprüfung eingeleitet werden soll über die notwendigen Schritte.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visatermin, vollständige Antragsunterlagen und eine durchgeführte Urkundenüberprüfung bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Dauer
Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, wird in der Regel eine Urkundenüberprüfung eingeleitet. Die Urkundenüberprüfung dauert mindestens 3 bis 6 Monate. Dieses Verfahren kann nicht durch die Botschaft beschleunigt werden.
Im Visumverfahren muss außerdem die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde beteiligt werden, die dann ebenfalls den Antrag prüft. Die Bearbeitungsdauer hängt somit auch von der Auslastung der Ausländerbehörde ab und kann nochmals mehrere Monate betragen.
Abholung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Ggf. werden Sie dann aufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
Reisepass
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Flugreservierung
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Krankenversicherung
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Die Abholung von Pässen und Unterlagen erfolgt immer freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte kommen Sie nur zur Botschaft, wenn Ihnen vorher mitgeteilt wurde, dass Ihr Pass zur Abholung bereit ist.
Ihr Pass kann nur von Ihnen persönlich oder von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigen dritten Person abgeholt werden.
Prüfen Sie Ihr Visum
Bitte prüfen Sie bei Passabholung das Visumetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann. Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihr Passnummer und Ihr Foto. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visum, d.h. 90 Tage ab Zeitpunkt Ihrer Einreise, angegeben.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Das Visum wurde abgelehnt
Falls Ihr Visum abgelehnt wurde erhalten Sie einen Bescheid über die Gründe, warum Ihr Visum abgelehnt wurde. Zusammen mit diesem Bescheid werden Ihnen auch alle von Ihnen im Visumverfahren im Original eingereichten Urkunden wieder ausgehändigt.
Datenschutz im Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.