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Datenschutz im Visumverfahren
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?
Verantwortliche für die Datenverarbeitung sind die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Conakry (Postanschrift: Deutsche Botschaft Conakry, B.P. 540, Conakry, Guinea) und das Auswärtige Amt (Postanschrift: Auswärtiges Amt, D-11013 Berlin, Deutschland).
Den Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts erreichen Sie wie folgt:
Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Visum beantrage und woher stammen diese Daten?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener daten gehören die im Rahmen des Visumantragformulars geforderten Daten. Dazu gehören in der Regel insbesondere Ihr Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Ihr Familienstand, gegenwärtige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, berufliche Tätigkeit, Angaben zum Reisedokument (Art des Dokuments, Seriennummer, ausstellender Staat und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer) Lichtbild sowie Fingerabdrücke.
Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Visumverfahren gemachten Angaben.
Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich Einladungsschreiben für jemanden ausstelle, der damit ein Visum beantragt und woher stammen diese Daten?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars zum Einlader geforderten Daten. Hierzu gehören insbesondere Ihr Name und Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse.
Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Einladungsschreiben und vom Antragsteller im Visumverfahren gemachten Angaben.
Warum werden meine Daten erhoben und was passiert, wenn dies nicht geschieht?
Ihr Daten werden erhoben, weil die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie einen Visumantrag stellen, obliegt es Ihnen gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und hierzu notwendige Angaben zu machen. Wenn Ihre Daten nicht bereitgestellt werden kann es sein, dass der Antrag unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr abgelehnt wird.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dienst ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens.
Rechtsgrundlage sind Ast. 6 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/679 /DS-GVO) i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) inklusive seinen Anhängen bzw. §§ 72a ff. Durchführungsverordnung (AZRG-DV), dem Visa-Warndatei-Gesetz (VWDG) und ggf. weitere Spezialvorschriften oder § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).
Wie lange werden meine Daten genutzt?
Ihr Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Durchführung des Visumverfahrens erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung zwei Jahre nach Abschluss des Visumverfahrens, spätestens jedoch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung über das beantragte Visum.
Wer bekommt meine Daten?
Ihre Daten werden nur an Dritte übermittelt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich ist. Im Rahmen des Verfahrens kann es sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an die jeweils zuständigen deutschen Innenbehörden, an zuständige Visastellen anderer Schengen-Mitgliedsstaaten oder an die zuständigen Behörden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts übermittelt werden. Ist ein externen Dienstleister mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Visumverfahren beauftragt, werden Ihre Daten von diesem erhoben bzw. an diesen übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der Europäischen Union findet nur statt, soweit dies nach Kapitel V der DS-GVO zulässig ist.
Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person gelten machen?
Sie können von den o.g. Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wo kann ich mich beschweren?
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde - insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen datenschutzrechtlichen Verstoßes - über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
Datenschutzansprechperson der Botschaft Conakry
Um Kontakt zur Datenschutz-Ansprechperson der Botschaft aufzunehmen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.