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Kindernachzug zum einem ausländischen Elternteil

Familienangelegenheiten © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk
Hier finden Sie Informationen zum Kindernachzug zu einem ausländischem Elternteil.
Terminvergabe
Die Terminvergabe für die Beantragung eines Visums zum Nachzug zu einem ausländischen Elternteil erfolgt über eine Warteliste. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, registrieren Sie sich bzw. das nachziehende Kind bitte über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft auf der Termin-Warteliste „Familiennachzug“.
Die Botschaft vergibt regelmäßig in chronologischer Reihenfolge Termine für die Antragstellung. Die genauen Daten des Termin werden ca. 2 Wochen vor dem Termin mitgeteilt.
Die Wartezeit auf einen Termin beträgt zum jetzigen Zeitpunkt über ein Jahr.
Sachstandsanfragen zum Stand einer Registrierung werden nicht beantwortet!
Den Antrag stellen
Um einen Antrag zu stellen muss das Kind persönlich zum Termin bei der deutschen Auslandsvertretung erscheinen. Die Auslandsvertretung nimmt die vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Fragen und erfasst Foto und Fingerabdrücke.
Wenn das Kind von keinem oder nur einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird bedarf es zur Antragstellung einer von beiden bzw. dem sorgeberechtigen Elternteil schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Vollmacht für die Person, die das Kind vor der Botschaft vertritt.
Erforderliche Unterlagen
Stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig in der unten genannten Reihenfolge zusammen. Bitte machen Sie auch alle notwendigen - gut lesbaren - Kopien oder Scans. Fotografien von Unterlagen werden nicht akzeptiert. Unvollständige Antragsunterlagen oder unlesbare Kopien verzögern die Antragsbearbeitung erheblich.
Dokument |
Anzahl und Form |
Antragsformular
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1x Original |
Ggf. Vollmacht, ausgestellt von allen sorgeberechtigten Elternteilen auf die Person/Elternteil, die das Kind vor der Botschaft vertritt | 1x Kopie |
Gültiger Reisepass |
1x Original 1x Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
Gebühren für die Bearbeitung | |
Ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund | 1x Original |
Geburtsurkunde oder Nachbeurkundungsurteil der Geburt und Beischreibung |
1x Original 2x Kopien |
Schulunterlagen (Nachweis der Schulanmeldung, Zeugnisse, Notenübersichten o.ä.) |
1x Original 2x Kopien |
Bei Nachzug von Kindern ab 16 Jahren: Deutsch-Sprachzertifikat C1, ausgestellt vom Goethe-Institut |
1x Original 1x Kopie |
Für antragstellende Personen ohne guineische Staatsangehörigkeit: gültige Aufenthaltserlaubnis für Guinea |
1x Original 1x Kopie |
Reisepässe der sorgeberechtigten Elternteile | 1x Kopie der Lichtbildseite |
Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Elternteile | 1x Kopie der Vorder- und Rückseite |
Bei Nachzug zu Flüchtlingen: Anerkennungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-Bescheid) und ggf. fristwahrende Anzeige | 1x Kopie |
Aktuelle Meldebescheinigung der/des Elternteile/Elternteils (nicht älter als 6 Monate) |
1x Original 1x Kopie |
Ggf. Sorgerechtsurteil, welches das alleinige Sorgerecht auf den in Deutschland lebenden Elternteil überträgt |
1x Original und 2x Kopie bei einem guineischem Urteil 1x Kopie bei Urteil aus einem anderen Land |
Wenn der Nachzug zu nur einem sorgeberechtigten Elternteil erfolgen soll, bedarf es einer unterschriebenen Einverständniserklärung des im Ausland verbleibenden sorgeberechtigten Elternteils. | Diese Einverständniserklärung wird ausschließlich in der Botschaft ausgehändigt und ausgefüllt. Andere, guineische Dokumente werden nicht als Einverständniserklärung akzeptiert. |
Die Botschaft behält es sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nach der Antragstellung wird der Reisepass wieder ausgehändigt. Alle anderen Unterlagen - auch die Originale der Urkunden - verbleiben bis zur Entscheidung über den Antrag in der Botschaft.
Gebühren
Für einen Visumsantrag für Kinder wird eine Bearbeitungsgebühr von 37,50 € fällig. Diese Gebühr muss bei Antragstellung bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zum jeweils gültigen Wechselkurs bezahlt werden.
Ggf. werden weitere Gebühren für die Urkundenüberprüfung guineischer Personenstandsurkunden fällig. Diese Gebühren werden nicht bei Antragstellung erhoben. Sollte eine Urkundenüberprüfung notwendig sein, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Höhe der Gebühren informiert.
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebseite.
Nachforderungen von Unterlagen
Wenn Sie von der Botschaft aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen, sammeln Sie alle nachgeforderten Unterlagen und geben diese in einem Umschlag innerhalb der gesetzten Frist in der Botschaft ab. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag den vollständigen Namen und die 5-stellige Visumantragsnummer, mit dem wir die Unterlagen zweifelsfrei zuordnen können. Die Visumantragsnummer finden Sie auf dem Kassenzettel, den Sie bei Antragstellung erhalten.
Die Abgabe der Unterlagen ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.
Bitte geben Sie unaufgefordert keine Unterlagen in der Botschaft ab!
Urkundenüberprüfung
Da das guineische Urkundenwesen sehr unzuverlässig ist, ist in der Regel für guineische Urkunden eine Urkundenüberprüfung notwendig. Dabei werden die eingereichten Urkunden auf Ihre formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dafür werden weitere Gebühren fällig. Wie hoch diese Gebühren sind hängt vom Einzelfall ab. Die Botschaft informiert Sie sobald die Urkundenüberprüfung eingeleitet werden soll über die notwendigen Schritte.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visatermin, vollständige Antragsunterlagen und eine durchgeführte Urkundenüberprüfung bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Dauer
Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, wird in der Regel eine Urkundenüberprüfung eingeleitet. Die Urkundenüberprüfung dauert mindestens 3 bis 6 Monate. Dieses Verfahren kann nicht durch die Botschaft beschleunigt werden.
Im Visumverfahren muss außerdem die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde beteiligt werden, die dann ebenfalls den Antrag prüft. Die Bearbeitungsdauer hängt somit auch von der Auslastung der Ausländerbehörde ab und kann nochmals mehrere Monate betragen.
Abholung
Sobald die Auslandsvertretung über den Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Ggf. werden Sie dann aufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
Reisepass
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Flugreservierung
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Krankenversicherung
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Die Abholung von Pässen und Unterlagen erfolgt immer freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte kommen Sie nur zur Botschaft, wenn Ihnen vorher mitgeteilt wurde, dass der Pass zur Abholung bereit ist.
Der Pass kann nur von einem Elternteil oder von der bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Prüfen Sie das Visum
Bitte prüfen Sie bei Passabholung das Visumetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann. Das Visum enthält den vollständigen Namen, Passnummer und Foto des Kindes. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visum, d.h. 90 Tage ab Zeitpunkt der Einreise, angegeben.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Das Visum wurde abgelehnt
Falls das Visum abgelehnt wurde erhalten Sie einen Bescheid über die Gründe, warum das Visum abgelehnt wurde. Zusammen mit diesem Bescheid werden auch alle im Visumverfahren im Original eingereichten Urkunden wieder ausgehändigt.
Datenschutz im Visumverfahren
Im Visumverfahren werden personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.