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Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland
Reisen © colourbox
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise nach Deutschland.
Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen nationalen deutschen Aufenthaltstitels sind und dieser während Ihres Aufenthalts in Guinea verloren oder gestohlen wurde oder abgelaufen ist, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland beantragen.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in diesem Fall schnellstmöglich über das Kontaktformular.
Bitte kontaktieren Sie ebenfalls die örtlich zuständige Ausländerbehörde und teilen Sie mit, dass Ihr Aufenthaltstitel verloren oder gestohlen wurde oder abgelaufen ist. Unter Umständen können Sie dort bereits ein Vorabzustimmung beantragen.
Alle antragstellenden Personen müssen persönlich bei der Botschaft Conakry vorstellig werden. Bei Vorsprache in der Botschaft werden Ihre Antragunterlagen sowie die Gebühr für die Antragstellung entgegengenommen und Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Erforderliche Unterlagen
Stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig in der unten genannten Reihenfolge zusammen. Bitte machen Sie auch alle notwendigen - gut lesbaren - Kopien oder Scans. Fotografien von Unterlagen werden nicht akzeptiert. Unvollständige Antragsunterlagen oder unlesbare Kopien verzögern die Antragsbearbeitung erheblich.
Dokument |
Anzahl und Form |
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Antragsformular |
1x Original |
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Hinweis zu minderjährigen Reisenden:
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1x Original |
| Gültiger Reisepass |
1x Original 1x Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
| Gebühren für die Bearbeitung | |
| Ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund | 1x Original |
| Kopie des verlorenen, gestohlenen oder abgelaufenen deutschen Aufenthaltstitels | 1x Kopie |
| ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel | 1x Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
| Anzeige bei der Polizei bei Verlust oder Diebstahl |
1x Original 1x Kopie |
| Wenn Sie länger als sechs Monate im Ausland waren: schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde über den Auslandsaufenthalt | 1x Kopie |
| ggf. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde | 1x Kopie |
Die Botschaft behält es sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nach der Antragstellung bekommen Sie Ihren Reisepass wieder ausgehändigt. Alle anderen Unterlagen verbleiben bis zur Entscheidung über Ihren Antrag in der Botschaft.
Gebühren
Für einen Visumsantrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig. Diese Gebühr muss bei Antragstellung bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zum jeweils gültigen Wechselkurs bezahlt werden.
Anträge von Ehegatten von deutschen oder anderen EU-Staatsangehörigen sind gebührenfrei.
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebseite.
Nachforderungen von Unterlagen
Wenn Sie von der Botschaft aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen, sammeln Sie bitte alle nachgeforderten Unterlagen und geben diese in einem Umschlag innerhalb der gesetzten Frist in der Botschaft ab. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag Ihren vollständigen Namen und die 5-stellige Visumantragsnummer, mit dem wir die Unterlagen zweifelsfrei zuordnen können. Die Visumantragsnummer finden Sie auf dem Kassenzettel, den Sie bei Antragstellung erhalten.
Die Abgabe der Unterlagen ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.
Bitte geben Sie unaufgefordert keine Unterlagen in der Botschaft ab!
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visatermin, vollständige Antragsunterlagen und eine durchgeführte Urkundenüberprüfung bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Dauer
Die Botschaft bearbeitet Ihren Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise schnellstmöglich. Die Bearbeitungszeit hängt jedoch davon ab, ob Sie eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorgelegt haben oder nicht.
Bearbeitungszeit mit Vorabzustimmung
Die Bearbeitung ist oft innerhalb weniger Arbeitstage möglich. Wir kontaktieren Sie umgehend, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
Bearbeitungszeit ohne Vorabzustimmung
Die Botschaft sendet Ihren Antrag noch am Tag der Antragstellung elektronisch an die örtlich zuständige Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde prüft Ihren Fall und teilt der Botschaft dann elektronisch die Zustimmung oder Ablehnung mit.
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung der Ausländerbehörde in Deutschland aus und kann daher mehrere Wochen betragen!
Bitte senden Sie keine Nachfragen zur Bearbeitungszeit an die Botschaft, sondern kontaktieren Sie direkt die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
Abholung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Ggf. werden Sie dann aufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
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Reisepass
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Flugreservierung
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Krankenversicherung
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Die Abholung von Pässen und Unterlagen erfolgt immer freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte kommen Sie nur zur Botschaft, wenn Ihnen vorher mitgeteilt wurde, dass Ihr Pass zur Abholung bereit ist.
Ihr Pass kann nur von Ihnen persönlich oder von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigen dritten Person abgeholt werden.
Prüfen Sie Ihr Visum
Bitte prüfen Sie bei Passabholung das Visumetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann. Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihr Passnummer und Ihr Foto. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visum, d.h. 90 Tage ab Zeitpunkt Ihrer Einreise, angegeben.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Das Visum wurde abgelehnt
Falls Ihr Visum abgelehnt wurde erhalten Sie einen Bescheid über die Gründe, warum Ihr Visum abgelehnt wurde. Zusammen mit diesem Bescheid werden Ihnen auch alle von Ihnen im Visumverfahren im Original eingereichten Urkunden wieder ausgehändigt.