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Vaterschaftsanerkennung

Familienangelegenheiten

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02.04.2026 - Artikel

Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmungserklärungen der Mutter zu einer Vaterschaftsanerkennung können im Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Conakry beurkundet werden.

Allgemein

Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist möglich, wenn

  • das Kind, zu dem die Vaterschaft anerkannt werden soll, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (also seinen aktuellen persönlichen Lebensmittelpunkt) in Deutschland hat

  • der anerkennende Mann (auch) deutscher Staatsangehöriger ist, oder

  • der anerkennende Mann staatenlos, Asylberechtigter oder internationaler Flüchtling im Sinne von Artikel 12 der Genfer Flüchtlingskonvention ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Die Vaterschaft kann nur zu Kindern anerkannt werden, die aus Sicht des deutschen Rechts noch keinen rechtlichen Vater haben. Dies ist in der Regel bei Kindern der Fall, deren Mutter bei Geburt nicht verheiratet war und zu denen die Vaterschaft nicht zuvor von einem anderen Mann anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Ihre Auslandsvertretung berät Sie im Zweifelsfall gerne.

Die Beurkundung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in deutscher Sprache. Ist die Person, welche die Beurkundung vornehmen lassen möchte, der deutschen Sprache nicht mächtig, so kann der Beurkundungstext grundsätzlich mündlich simultan in eine der Person verständliche Sprache übersetzt werden.

Informationen zu der erforderlichen Urkundenüberprüfungen finden Sie auf der Webseite der Botschaft.

Erklärungen

Mutter und (werdender) Vater können ihre Erklärungen gleichzeitig oder auch einzeln abgeben. Hält sich der Vater des Kindes beispielsweise in Deutschland auf, während die Mutter im Amtsbezirk der Botschaft wohnt, kann der Mann seine Erklärung bei den Behörden in Deutschland, die Mutter ihre der Auslandsvertretung beurkunden lassen.

Erklärung des Mannes

Der Mann, der die rechtliche Vaterschaft des Kindes anerkennen soll, kann die Anerkennungserklärung nur selbst – auch bereits vor der Geburt - abgeben. Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.

Zustimmungserklärungen

Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Auch diese Erklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden und bedarf der öffentlichen Beurkundung. Im Einzelfall können weitere Zustimmungserfordernisse bestehen. Erst wenn alle erforderlichen Zustimmungen formgerecht abgegeben wurden, entfaltet die Vaterschaftsanerkennung (ggf. bei Geburt) rechtliche Wirkung.

Um das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Conakry zu entlasten, bittet die Botschaft darum, alle Erklärungen, bei denen dies möglich ist, bei einer zuständigen Stelle in Deutschland abzugeben.

Weitere Wirksamkeitsbestimmungen/ Widerruf

Die Anerkennung der Vaterschaft kann nicht unter einer Bedingung oder für eine bestimmte Zeit abgegeben werden. Der Mann kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist. Eine vorgeburtlich abgegebene Anerkennung wird erst mit Geburt des Kindes wirksam und kann zwischenzeitlich widerrufen werden. Eine wirksam gewordene Vaterschaftsanerkennung kann in der Regel nur durch ein deutsches Familiengericht aufgehoben werden.

Rechtsfolgen

Rechtliche Verwandtschaft mit dem Vater

Durch die Anerkennung setzen nach deutschen Recht verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit entsprechenden unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein.

Staatsangehörigkeit des Kindes

Ist der Vater deutscher Staatsangehöriger, so erhält ein nach dem 30.06.1993 geborenes Kind von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt worden ist.

Notwendige Unterlagen

Zur Vorbereitung der Beurkundung werden folgende Unterlagen und Angaben benötigt, die vorab per Scan an die Botschaft zu übersenden sind und später – soweit vorhanden – im Original bei der Botschaft eingereicht werden müssen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Ausweisdokumente der Eltern des Kindes
  • Wohnanschriften der Eltern
  • Angabe zum Familienstand der Mutter sowohl zum Zeitpunkt der Geburt als auch zum aktuellen Zeitpunkt; i.d.R. Ledigkeitsbescheinigung oder Heiratsurkunde
  • falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde des deutschen Elternteils
  • Ausweisdokumente des Kindes, falls vorhanden
  • wenn die Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich erfolgt: Mutterpass
  • falls zutreffend: bereits in Deutschland abgegebene Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung der Mutter

Bei dieser Aufstellung handelt es sich um Dokumente, die im Regelfall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft behält es sich vor, weitere Dokumente nachzufordern.

Bitte geben Sie unaufgefordert keine Unterlagen in der Botschaft ab!

Gebühren

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und/ oder Zustimmungserklärung ist gebührenpflichtig. Für die Beurkundung fällt eine Gebühr in Höhe von 113,00 € an.

Die Gebühr ist in bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zum jeweils aktuellen Wechselkurs zu bezahlen.

Ablauf

Wenn Sie die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder einer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung durch die Botschaft Conakry wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie die Botschaft per Mail.

    Geben Sie dabei Ihr Anliegen, Ihren eigenen Namen, des Namen und Geburtsdatum des Kindes und den Namen des zweiten Elternteils an. Damit Ihr Anliegen geprüft werden kann, übersenden Sie bitte die unter „Notwendige Unterlagen“ genannten Dokumente als Scan. Bitte geben Sie ebenfalls Ihre Kontaktdaten (Mailadresse und/oder Telefonnummer) an, unter denen die Botschaft Sie sicher erreichen kann. Es kann hilreich sein, ebefalls die Kontaktdaten des zweiten Elternteils anzugeben. Wenn Sie in Ihren Fall bereits Kontakt mit einer Behörde in Deutschland hatten (z.B. einem Standesamt) können Sie uns auch gerne die Kontaktdaten dieser Behörde weitergeben.

    Die Mailadresse der Rechts- und Konsularabteilung lautet: rk-info@cona.diplo.de

  2. Die Rechts- und Konsularabteilung prüft Ihre Unterlagen.

    Wenn Unterlagen fehlen, werden wir Sie auffordern, diese einzureichen. Um Nachforderungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen.

    Bitte beachten Sie, dass diese erste Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

  3. Anforderungen der Originalunterlagen.

    Wenn alle Unterlagen vorliegen und Ihr Anliegen geprüft wurde, wird die Rechts- und Konsularabteilung Sie auffordern einige Dokumente im Original bei der Botschaft einzureichen. In der Regel handelt es sich hierbei um die Geburtsurkunde des Kindes, die Geburtsurkunde des nicht-deutschen Elternteils und die Ledigkeitsbescheinigung bzw. Heiratsurkunde der Mutter des Kindes.

  4. Urkundenüberprüfung.

    Wenn alle Originalurkunden vollständig vorliegen wird eine Urkundenüberprüfung eingeleitet. Dafür werden Gebühren fällig, die je nach Fall unterschiedlich sind. Die Rechts- und Konsularabteilung wird Sie für die Urkundenüberprüfung kontaktieren.

  5. Weitere Schritte.

    Es kann sein, dass nach der Urkundenüberprüfung noch weitere Schritte zur Prüfung Ihres Anliegens notwendig sind. Was diese Schritte sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Falls notwendig, wird die Rechts- und Konsularabteilung Sie diesbezüglich kontaktieren.

  6. Terminvereinbarung.

    Sobald alle Schritte erledigt sind und keine Fragen mehr offen sind, wird sich die Rechts- und Konsularabteilung zur Vereinbarung eines Termins für die Beurkundung bei Ihnen melden.

  7. Beurkundung.

    Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin bei der Botschaft. Bringen Sie unbedingt Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder ID-Karte) und die Gebühren für die Beurkundung mit.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen verallgemeinerten Ablauf des Verfahrens handelt der nur zur Orientierung dient. Jeder Fall ist unterschiedlich. Es kann sein, dass es zu Abweichungen kommt.

Terminvereinbarung für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung

Eine Beurkundung kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig geprüft wurden. Bitte befolgen Sie die unter „Ablauf“ beschrieben Schritte um Ihre Beurkundung vorzunehmen.

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