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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa

03.06.2025 - Artikel

Ein Führungszeugnis muss direkt bei Bundesamt für Justiz in Deutschland beantragt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder online oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen über das Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Möchten Sie per Post beantragen, müssen Ihre Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt werden. Diese Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung vorgenommen werden. Alle weiteren Informationen, das Formular, Adresse und Hinweise zu Gebühren finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Wünschen Sie eine amtliche Bestätigung durch die Botschaft? Dann buchen Sie bitte einen Termin für eine 'Beglaubigung' über das Online-Terminbuchungssystem der Botschaft.

Die Gebühren für die amtliche Bestätigung betragen 34,07 €. Diese Gebühr ist bei Vorsprache in der Botschaft bar in hiesiger Landeswährung zum jeweils gültigen Wechselkurs zu zahlen.

Das Führungszeugnis kann nur an Ihre Anschrift übersandt werden. Eine Übersendung an die Botschaft ist nur im Ausnahmefall möglich. Ein Führungszeugnis wird immer in deutscher Sprache ausgestellt. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

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