Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Reiseausweis als Passersatz (RAP) zur Rückkehr nach Deutschland

Rettungsring © colourbox.de
Wann kann ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden?
Wenn Sie Ihren deutschen Reisepass kurz vor geplanter Rückreise nach Deutschland verloren haben, er Ihnen gestohlen wurde oder Sie aus sonstigem Grund nicht über ein gültiges Reisedokument verfügen, kann ein Reiseausweis als Passersatz (RAP) zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses ist unbedingt eine polizeiliche Verlustmeldung vorzulegen.
Damit eine zeitnahe Ausstellung möglich ist, sind Kopien oder Scans des verlorenen bzw. eines anderen Ausweisdokuments vorzulegen.
Für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz (RAP) für Minderjährige ist grundsätzlich die Zustimmung beider (sorgeberechtigter) Elternteile notwendig.
Die Antragstellung erfolgt anhand der regulären Antragsformulare für Reisepässe:
Antragsformular für Erwachsene
Antragsformular für Minderjährige
Für die Ausstellung eines Reiseausweis als Passersatz (RAP) wird eine Gebühr in Höhe von 52,- € fällig. Diese ist bei Antragstellung bar in hiesiger Landeswährung zu jeweils gültigen Wechselkurs zu zahlen.
Wenn Sie einen Reiseausweis als Passersatz benötigen, kontaktieren Sie die Konsularabteilung bitte über unser Kontaktformular.