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Einverständniserklärung zur Passbeantragung
Bei der Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments für Minderjährige müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich mitwirken.
Ist ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert, so muss eine beglaubigte Einverständniserklärung zur Passbeantragung vorgelegt werden. Die Beglaubigung können deutsche Behörden oder Notare vornehmen, wenn die Person in Deutschland lebt. Lebt die Person im Ausland, so kann die Beglaubigung durch die für den Wohnort der Person zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen.
Hier finden Sie ein Muster für die Einverständniserklärung.