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Nationale Visa

VIS - Visa Information System

VIS - Visa Information System, © EU Komission

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung nationaler Visa (Aufenthalte einer Dauer von mehr als 90 Tagen).

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. Familiennachzug, Studium oder Au Pair)

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Die deutsche Botschaft in Conakry erteilt nationale Visa für Guineer oder andere Drittstaater, die in Guinea ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Wichtige Hinweise:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Bitte beachten Sie, dass für Visumsanträge zum Ehegattennachzug bzw. zur Einreise zur Eheschließung sowie für Au Pairs der Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen (A1) zu erbringen ist. In Guinea ist weder ein Goethe-Institut noch eine anderweitig zertifizierte Sprachschule ansässig.
Sprachkurse werden von privaten Sprachlehrern angeboten. Eine unverbindliche Liste stellt Ihnen die Botschaft nachfolgend zur Verfügung.

Liste Deutschlehrer

Bitte beachten Sie bezüglich der Notwendigkeit der Sprachkenntnisse im Rahmen der Familienzusammenführung auch anliegendes Merkblatt.

Merkblatt Nachweis einfacher Deutschkenntnisse


Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sofern im Rahmen Ihres Antrages eine Urkundenüberprüfung durchzuführen ist, kann sich die Bearbeitungszeit auch darüber hinaus verzögern. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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