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Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Syrisches Flüchtlingslager © IMAGESLIVE via ZUMA Wire
Hier finden Sie Informationen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
Informationen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Alle wichtigen Informationen zum Verfahren zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten, ob eine fristwahrende Anzeige erforderlich ist und erforderliche Formulare finden Sie im Webportal des Auswärtigen Amts.
Antragsunterlagen
Sobald Ihnen ein Termin zur Visumsbeantragung in der Botschaft zugeteilt wurde, stellen Sie bitte vollständige Antragsunterlagen zusammen.
Die notwendigen Unterlagen entsprechen dabei den Unterlagen wie beim Ehegattennachzug zu Flüchtlingen , bzw. wie beim Kindernachzug zum ausländischen Elternteil.
Die Botschaft behält es sich vor, ggf. weitere Unterlagen nachzufordern.