Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Au-Pair

Junger Mann spielt mit Kind © Colourbox
Hier finden Sie Informationen zur Visumbeantragung für einen Au-Pair-Aufenthalt.
Voraussetzungen für einen Au-Pair-Aufenthalt
Ziele eines Au-Pair-Aufenthalts sind die Verbesserung der Sprachkenntnisse und die Erweiterung des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Das muss als vorrangiges Ziel des Aufenthalts plausibel gemacht werden können. Ein Au-Pair-Aufenthalt begründet keinen Daueraufenthalt.
Ein Au-Pair-Aufenthalt ist in Alter zwischen 18 und 26 Jahren möglich.
In der Gastfamilie in Deutschland muss mindestens ein minderjähriges Kind leben und kein Familienmitglied darf die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes des Au-Pairs haben. In der Familie soll Deutsch gesprochen werden. Besteht eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Au Pair und der aufnehmenden Familie in Deutschland, ist ein Au Pair Aufenthalt nicht möglich.
Der Aufenthalt als Au-Pair dauert mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate. Ein Au-Pair-Aufenthalt ist grundsätzlich nur ein mal möglich.
Zu den Aufgaben eines Au-Pair gehört die Kinderbetreuung und Helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Zu den Aufgaben eines Au-Pairs gehört nicht die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen.
Weitere Informationen zu Au-Pair-Aufenthalten finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit und auf dem Merkblatt „Au-Pair in deutschen Familien“.
Einen Termin buchen
Der Termin zur Antragstellung muss online über das Terminvergabesystem der Botschaft gebucht werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Termin in der richtigen Kategorie buchen.
Den Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Erforderliche Unterlagen
Stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig in der unten genannten Reihenfolge zusammen. Bitte machen Sie auch alle notwendigen - gut lesbaren - Kopien oder Scans. Fotografien von Unterlagen werden nicht akzeptiert. Unvollständige Antragsunterlagen oder unlesbare Kopien verzögern die Antragsbearbeitung erheblich.
Dokument |
Anzahl und Form |
Antragsformular |
1x Original |
Gültiger Reisepass |
1x Original 1x Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
Für antragstellende Personen ohne guineische Staatsangehörigkeit: gültige Aufenthaltserlaubnis für Guinea |
1x Original 1x Kopie |
Gebühren für die Bearbeitung | |
Ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund | 1x Original |
Geburtsurkunde oder Nachbeurkundungsurteil der Geburt und Beischreibung |
1x Original 2x Kopien |
Nachweis über Ihren Schulabschluss, weitere akademische Abschlüsse oder vorherige berufliche Beschäftigung |
1x Original 2x Kopie |
Motivationsschreiben in deutscher Sprache. Darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden. Bitte geben Sie auch an, wie der Kontakt mit der Gastfamilie zustande gekommen ist. | 1x Original |
Vollständiger Lebenslauf mit Angaben zur Schul-, Universitäts- und Berufslaufbahn sowie Sprachkursen | 1x Original |
Deutsch-Sprachzertifikat A1 oder höher, ausgestellt vom Goethe-Institut und maximal ein Jahr alt |
1x Original 1x Kopie |
Unterschriebener Au-Pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichtem Muster. | 1x Original |
Von der Gastfamilie ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen für die Gastfamilie | 1x Original |
Reisepass oder Personalausweis des Mitglieds der Gastfamilie, das den Au-Pair-Vertrag unterschrieben hat | 1x Kopie (bei Personalausweis Vorder- und Rückseite) |
Meldebescheinigung der Gastfamilie | 1x Kopie |
Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme des Merkblatts „Au-Pair in deutschen Familien“. | 1x Original |
Die Botschaft behält es sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nach der Antragstellung bekommen Sie Ihren Reisepass wieder ausgehändigt. Alle anderen Unterlagen - auch die Originale der Urkunden - verbleiben bis zur Entscheidung über Ihren Antrag in der Botschaft.
Gebühren
Für einen Visumsantrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig. Diese Gebühr muss bei Antragstellung bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zum jeweils gültigen Wechselkurs bezahlt werden.
Ggf. werden zusätzlich Gebühren für die Urkundenüberprüfung guineischer Personenstandsurkunden fällig. Diese Gebühren werden nicht bei Antragstellung erhoben. Sollte eine Urkundenüberprüfung notwendig sein, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Höhe der Gebühren informiert.
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebseite.
Nachforderungen von Unterlagen
Wenn Sie von der Botschaft aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen, Bitte sammeln Sie alle nachgeforderten Unterlagen und geben diese in einem Umschlag innerhalb der gesetzten Frist in der Botschaft ab. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag Ihren vollständigen Namen und die 5-stellige Visumantragsnummer, mit dem wir die Unterlagen zweifelsfrei zuordnen können. Die Visumantragsnummer finden Sie auf dem Kassenzettel, den Sie bei Antragstellung erhalten.
Die Abgabe der Unterlagen ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.
Bitte geben Sie unaufgefordert keine Unterlagen in der Botschaft ab!
Urkundenüberprüfung
Da das guineische Urkundenwesen sehr unzuverlässig ist, ist in der Regel für guineische Urkunden eine Urkundenüberprüfung notwendig. Dabei werden die eingereichten Urkunden auf Ihre formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dafür werden weitere Gebühren fällig. Wie hoch diese Gebühren sind hängt vom Einzelfall ab. Die Botschaft informiert Sie sobald die Urkundenüberprüfung eingeleitet werden soll über die notwendigen Schritte.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visatermin, vollständige Antragsunterlagen und eine durchgeführte Urkundenüberprüfung bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Dauer
Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, wird in der Regel eine Urkundenüberprüfung eingeleitet. Die Urkundenüberprüfung dauert mindestens 3 bis 6 Monate. Dieses Verfahren kann nicht durch die Botschaft beschleunigt werden.
Außerdem ist für die Visumerteilung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig.
Abholung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Ggf. werden Sie dann aufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
Reisepass
|
Flugreservierung
|
Krankenversicherung
|
Die Abholung von Pässen und Unterlagen erfolgt immer freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte kommen Sie nur zur Botschaft, wenn Ihnen vorher mitgeteilt wurde, dass Ihr Pass zur Abholung bereit ist.
Ihr Pass kann nur von Ihnen persönlich oder von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigen dritten Person abgeholt werden.
Prüfen Sie Ihr Visum
Bitte prüfen Sie bei Passabholung das Visumetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann. Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihr Passnummer und Ihr Foto. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visum, d.h. 90 Tage ab Zeitpunkt Ihrer Einreise, angegeben.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Das Visum wurde abgelehnt
Falls Ihr Visum abgelehnt wurde erhalten Sie einen Bescheid über die Gründe, warum Ihr Visum abgelehnt wurde. Zusammen mit diesem Bescheid werden Ihnen auch alle von Ihnen im Visumverfahren im Original eingereichten Urkunden wieder ausgehändigt.
Datenschutz im Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.