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Chancenkarte

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Hier finden Sie Informationen zur Beantragung einer Chancenkarte.
- Was ist die Chancenkarte?
- Einen Termin buchen
- Den Antrag stellen
- Erforderliche Unterlagen für alle Antragstellenden
- Weitere erforderliche Unterlagen für die Beantragung als 'Fachkraft'
- Weitere erforderliche Unterlagen für die Beantragung als 'Nicht-Fachkraft' (Punkte-Chancenkarte)
- Gebühren
- Weitere Hinweise
- Dauer
- Abholung
- Prüfen Sie Ihr Visum
- Einreise
- Das Visum wurde abgelehnt
- Datenschutz im Visumverfahren
Was ist die Chancenkarte?
Die 'Chancenkarte' ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:
-
Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
-
Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.
Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf 'Make it in Germany'.
Einen Termin buchen
Der Termin zur Antragstellung muss online über das Terminvergabesystem der Botschaft gebucht werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Termin in der richtigen Kategorie buchen.
Den Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Erforderliche Unterlagen für alle Antragstellenden
Stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig in der unten genannten Reihenfolge zusammen. Bitte machen Sie auch alle notwendigen - gut lesbaren - Kopien oder Scans. Fotografien von Unterlagen werden nicht akzeptiert. Unvollständige Antragsunterlagen oder unlesbare Kopien verzögern die Antragsbearbeitung erheblich.
Dokument |
Anzahl und Form |
Antragsformular |
1x Original |
Gültiger Reisepass |
1x Original 1x Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa und Ein- und Ausreisestempeln |
Gebühren für die Bearbeitung | |
Ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund | 1x Original |
Für antragstellende Personen ohne guineische Staatsangehörigkeit: gültige Aufenthaltserlaubnis für Guinea |
1x Original 1x Kopie |
Geburtsurkunde oder Nachbeurkundungsurteil der Geburt und Beischreibung |
1x Original 2x Kopien |
Motivationsschreiben. Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen. | 1x Original |
Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang | 1x Original |
Finanzierungsnachweis von mindestens 1.091€ netto pro Monat, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten einer Summe von 13.092€ entspricht. Die Finanzierung kann nachgewiesen werden durch:
|
1x Original 1x Kopie |
Weitere erforderliche Unterlagen für die Beantragung als 'Fachkraft'
Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:
Berufsausbildungsabschluss in Deutschland |
1x Original 1x Kopie |
ODER | |
Hochschulabschluss in Deutschland |
1x Original 1x Kopie |
ODER | |
Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle |
1x Original 1x Kopie |
ODER | |
Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss) | 1x Kopie |
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) | |
Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB |
1x Original 1x Kopie |
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission) | |
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation |
1x Original 1x Kopie |
Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie auf www.anerkennung-in-deutschland.de .
Die Botschaft behält es sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nach der Antragstellung bekommen Sie Ihren Reisepass wieder ausgehändigt. Alle anderen Unterlagen - auch die Originale der Urkunden - verbleiben bis zur Entscheidung über Ihren Antrag in der Botschaft.
Weitere erforderliche Unterlagen für die Beantragung als 'Nicht-Fachkraft' (Punkte-Chancenkarte)
Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
Ausländischer Berufsausbildungsabschluss |
1x Original 2x Kopie |
Bescheinigung der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation |
1x Original 1x Kopie |
ODER | |
Ausländischer Hochschulabschluss |
1x Original 2x Kopie |
Nachweis über die staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses durch
|
1x Kopie |
ODER | |
Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB |
1x Original 1x Kopie |
Goethe-Sprachzertifikat über Ihre Kenntnisse der deutsche Sprache - A1 oder höher. |
1x Original 1x Kopie |
ODER | |
Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache - B2 oder höher. Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert. |
1x Original 1x Kopie |
Falls zutreffend:
Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. |
1x Original 2x Kopie |
Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
|
1x Kopie |
Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor. | 1x Kopie |
Weitere Informationen zur Punkte-Chancenkarte, insbesondere einen 'Self-Check', finden Sie auf 'Make it in Germany'.
Die Botschaft behält es sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nach der Antragstellung bekommen Sie Ihren Reisepass wieder ausgehändigt. Alle anderen Unterlagen - auch die Originale der Urkunden - verbleiben bis zur Entscheidung über Ihren Antrag in der Botschaft.
Gebühren
Für einen Visumsantrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig. Diese Gebühr muss bei Antragstellung bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zum jeweils gültigen Wechselkurs bezahlt werden.
Anträge von Ehegatten von deutschen oder anderen EU-Staatsangehörigen sind gebührenfrei.
Ggf. werden zusätzlich Gebühren für die Urkundenüberprüfung guineischer Personenstandsurkunden fällig. Diese Gebühren werden nicht bei Antragstellung erhoben. Sollte eine Urkundenüberprüfung notwendig sein, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Höhe der Gebühren informiert.
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebseite.
Nachforderungen von Unterlagen
Wenn Sie von der Botschaft aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen, sammeln Sie bitte alle nachgeforderten Unterlagen und geben diese in einem Umschlag innerhalb der gesetzten Frist in der Botschaft ab. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag Ihren vollständigen Namen und die 5-stellige Visumantragsnummer, mit dem wir die Unterlagen zweifelsfrei zuordnen können. Die Visumantragsnummer finden Sie auf dem Kassenzettel, den Sie bei Antragstellung erhalten.
Die Abgabe der Unterlagen ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.
Bitte geben Sie unaufgefordert keine Unterlagen in der Botschaft ab!
Urkundenüberprüfung
Da das guineische Urkundenwesen sehr unzuverlässig ist, ist in der Regel für guineische Urkunden eine Urkundenüberprüfung notwendig. Dabei werden die eingereichten Urkunden auf Ihre formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dafür werden weitere Gebühren fällig. Wie hoch diese Gebühren sind hängt vom Einzelfall ab. Die Botschaft informiert Sie sobald die Urkundenüberprüfung eingeleitet werden soll über die notwendigen Schritte.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visatermin, vollständige Antragsunterlagen und eine durchgeführte Urkundenüberprüfung bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Dauer
Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, wird in der Regel eine Urkundenüberprüfung eingeleitet. Die Urkundenüberprüfung dauert mindestens 3 bis 6 Monate. Dieses Verfahren kann nicht durch die Botschaft beschleunigt werden.
Abholung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Ggf. werden Sie dann aufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
Reisepass
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Flugreservierung
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Krankenversicherung
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Die Abholung von Pässen und Unterlagen erfolgt immer freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte kommen Sie nur zur Botschaft, wenn Ihnen vorher mitgeteilt wurde, dass Ihr Pass zur Abholung bereit ist.
Ihr Pass kann nur von Ihnen persönlich oder von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigen dritten Person abgeholt werden.
Prüfen Sie Ihr Visum
Bitte prüfen Sie bei Passabholung das Visumetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann. Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihr Passnummer und Ihr Foto. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visum, d.h. 90 Tage ab Zeitpunkt Ihrer Einreise, angegeben.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Das Visum wurde abgelehnt
Falls Ihr Visum abgelehnt wurde erhalten Sie einen Bescheid über die Gründe, warum Ihr Visum abgelehnt wurde. Zusammen mit diesem Bescheid werden Ihnen auch alle von Ihnen im Visumverfahren im Original eingereichten Urkunden wieder ausgehändigt.
Datenschutz im Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.