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Reisepass und Personalausweis

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

19.02.2025 - Artikel

Biometrischer Reisepass

Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellenden unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der biometrischen Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein, können sich die Bearbeitungszeiten mitunter erheblich verlängern. Nach Eintreffen Ihres Reisepasses wird sich die Botschaft mit Ihnen unaufgefordert bezüglich der Abholung in Verbindung setzen.

Nicht-biometrische Reisepässe (vorläufiger Reisepass, Reiseausweis zur Rückkehr) werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die unten genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Es werden die folgenden Unterlagen im Original und einer Kopie benötigt:

  • Antragsformular

    • Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben werden. Bei Kindern ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Andernfalls ist eine Vollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig.

  • zwei gleiche, biometrische Passbilder

  • Geburtsurkunde

  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Reisepass
  • gültige Aufenthaltsberechtigung für das Aufenthaltsland
  • Nachweis über die derzeitige Namensführung (z.B. deutsche Geburtsurkunde, deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
    • Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, ist unter Umständen eine Namenserklärung erforderlich
  • falls zutreffend: deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend: eine Abmeldebestätigung von Ihrem letzten deutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist, ansonsten muss ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben werden
  • Passgebühr

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bereits bei der Botschaft Conakry erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Bitte beachten Sie, das besonders bei der Erstbeantragung eines Reisepasses für Kinder eine Überprüfung der eingereichten Personenstandsurkunden durch den Kooperationsanwalt der Botschaft notwendig sein kann. Die Kosten der Überprüfung sind hierbei durch den Antragstellenden zu tragen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises werden die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung eines Reisepasses benötigt.

Gebühren

  • Biometrischer Reisepass für Personen über 24 Jahren: 960.000 GNF
  • Biometrischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 650.000 GNF

Bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung erhöht sich die Gebühr bei Reisepässen für Personen über 24 Jahre um 670.000 GNF, bei Personen unter 24 Jahren um 360.000 GNF.

Die Gebühr erhöht sich bei Beantragung eines biometrischen Reisepasses mit 48 Seiten um 210.000 GNF.

  • Personalausweis für Personen über 24 Jahren: 740.000 GNF
  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 610.000 GNF

Bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung erhöht sich die Gebühr um 130.000 GNF.

Die Gebühren werden bei Antragstellung in bar entrichtet.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Angaben auf Grund von schwankenden Wechselkursen kurzfristig ändern können.

Namenserklärung

Falls sich Ihr Name seit der letzten Passbeantragung geändert hat oder es sich um Ihren ersten deutschen Reisepass handelt, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung verlangt werden.

Terminvereinbarung

Die Terminbuchung zur Beantragung eines biometrischen Reisepasses oder eines Personalausweises erfolgt über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft.

Antragsformulare

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