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Personalausweis (ab 16 Jahren)
Neuer Personalausweis © picture alliance / photothek
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Personalausweises (ab 16 Jahren).
Personalausweis
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragstellende unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.
Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft Conakry gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 Wochen. Nach Eintreffen Ihres Personalausweises wird sich die Botschaft mit Ihnen unaufgefordert bezüglich der Abholung in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die unten genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Es werden die folgenden Unterlagen im Original und einer Kopie benötigt:
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Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben werden.
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zwei gleiche, biometrische Passbilder
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Geburtsurkunde
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bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- aktueller Reisepass
- bisheriger Personalausweis
- gültige Aufenthaltsberechtigung für das Aufenthaltsland
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Nachweis über die derzeitige Namensführung (z.B. deutsche Geburtsurkunde, deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, ist unter Umständen eine Namenserklärung erforderlich
- falls zutreffend: deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend: eine Abmeldebestätigung von Ihrem letzten deutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist, ansonsten muss ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben werden
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Personalausweisgebühr (siehe weiter unten)
Auch wenn Sie Ihren letzten Personalausweis bereits bei der Botschaft Conakry erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Überprüfung der eingereichten Personenstandsurkunden durch den Kooperationsanwalt der Botschaft notwendig sein kann. Die Kosten der Überprüfung sind hierbei durch den Antragstellenden zu tragen.
Gebühren
Personalausweis
- Für Personen über 24 Jahren: 78,- €
- Für Personen unter 24 Jahren: 63,80 €
Bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung erhöht sich die Gebühr um 13,- €.
Alle Gebühren müssen bei Antragstellung in bar in hiesiger Landeswährung (GNF) entrichtet werden.
Namenserklärung
Falls sich Ihr Name seit der letzten Pass-/ Personalausweisbeantragung geändert hat, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein neues Ausweisdokument ausgestellt werden kann. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass/Personalausweis den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung verlangt werden.